Rechtsprechung
   BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92   

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BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,988)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,988)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch formwirksames Testament; Auslegung des formwirksamen gemeinschaftlichen Testaments als sog. Berliner Testament (§ 2269 Abs. 1 BGB); Wechselbezüglichkeit i. S. v. § 2270 Abs. 1 BGB der Schlusserbeneinsetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1223
  • FamRZ 1992, 1102
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1992, 522
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Bei einem Testament zwischen einem kinderlosen Ehepartner und einem mit Kindern aus einer anderen Beziehung ist die Schlusserbeneinsetzung dieser Abkömmlinge wechselbezüglich zur Erbeinsetzung durch den Vater bzw. die Mutter, weil diese bei völliger Bindungslosigkeit des kinderlosen Ehepartners Gefahr laufen, überhaupt nichts vom Nachlass ihres zuerst verstorbenen Elternteils zu erhalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Diese Zurückweisung war verfahrensrechtlich überflüssig und im übrigen auch unzweckmäßig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Weil die Ablehnung eines Erbscheinsantrags die Publizitätswirkung nicht hat, fehlt für eine in Beschlussform gekleidete Ankündigung der Ablehnung eines Erbscheinsantrags jegliches Bedürfnis (OLG Hamm NJW 1974, 1827; Rpfleger 1977, 208; KG OLGZ 1975, 85, 86; BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225; NJW-RR 1994, 906; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; Palandt-Edenhofer BGB 64. Aufl., § 2353 RN 26; KKW-Kahl FGG 15. Aufl., § 19 RN 15a; vgl. auch OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203; BayObLG NJW-RR 2003, 649).

    Der Beteiligte 2 hat deshalb mit seiner Beschwerde sowohl die Aufhebung des Vorbescheids angestrebt, soweit mit diesem der Erlass eines Erbscheins angekündigt worden war, als auch seinen Erbscheinsantrag weiterverfolgt (vgl. BayObLGZ 1981, 69, 70; BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225; OLG Hamm Rpfleger 1977, 208).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1351
BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92 (https://dejure.org/1992,1351)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1992 - 3Z BR 14/92 (https://dejure.org/1992,1351)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - 3Z BR 14/92 (https://dejure.org/1992,1351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 3; EWGV Art. 58, Art. 177

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die europarechtliche Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften und das internationale Gesellschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 58, Art. 177 Abs. 2, Abs. 3; GmbHG § 3
    Auflösung einer GmbH durch Verlegung des Sitzes in ein anderes EG-Mitgliedsland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - HRB 51008
  • LG München I - 17 HKT 20936/91
  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 43
  • ZIP 1992, 842
  • MDR 1992, 1039
  • DNotZ 1993, 187
  • DB 1992, 1400
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1992, 487
  • BayObLGZ 1992, 113
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85

    Zur Rechtsfähigkeit einer englischen "private company limited" im Inland

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92
    c) Der Senat sieht auch nach erneuter Überprüfung keinen Anlass, die von ihm schon bisher vertretene Sitztheorie (vgl. BayObLGZ 1985, 272/279) aufzugeben.

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.9.1986 (BayObLGZ 1986, 351) nach der Feststellung, dass der EuGH ersichtlich davon ausgehe, Art. 58 EWGV sei unmittelbar geltendes Recht (BayObLG aaO S.360; anders noch, nämlich nur Programmsatz BayObLGZ 1985, 272/281), Zweifel daran geäußert, ob nicht Art. 58 EWGV für seinen Regelungsbereich die Anwendung der Gründungstheorie erfordere.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92
    Sie entfällt, wenn in einem schwebenden Verfahren zwar eine Frage des Gemeinschaftsrechts gestellt wird, die gestellte Frage aber nicht entscheidungserheblich ist (so im Fall BayObLGZ 1986, 61/73), ferner, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (zu den hierfür erforderlichen strengen Voraussetzungen vgl. im einzelnen: EuGH NJW 1983, 1257/1258; Gröben/Krück Art. 177 Rn. 68 Fn. 98 und Rn. 70; Steindorff ZHR 156 [1992] 1/14 f) und schließlich auch dann, wenn der Europäische Gerichtshof über eine gleichlautende Frage in einem anderen Verfahren bereits entschieden hat (vgl. Gröben/Krück Art. 177 Rn. 69 Fn. 100 EuGH vom 27.3.1963 [Da Costa] Vorabentscheidungen 1958 - 1968 S.10/11).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92
    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272/279, BGHZ 97, 269 /271 f., je m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken DB 1990, 1660 ; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8.Aufl. § 3 Rn. 18; Baumbach/Hueck GmbHG 15.Aufl. § 3 Rn.8; Lutter/Hommelhoff § 3 Rn. 4; Rowedder/Rittner GmbHG 2.Aufl. Einl. Rn. 290, 291; Scholz/Westermann GmbHG 7.Aüfl.
  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92
    Sie entfällt, wenn in einem schwebenden Verfahren zwar eine Frage des Gemeinschaftsrechts gestellt wird, die gestellte Frage aber nicht entscheidungserheblich ist (so im Fall BayObLGZ 1986, 61/73), ferner, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (zu den hierfür erforderlichen strengen Voraussetzungen vgl. im einzelnen: EuGH NJW 1983, 1257/1258; Gröben/Krück Art. 177 Rn. 68 Fn. 98 und Rn. 70; Steindorff ZHR 156 [1992] 1/14 f) und schließlich auch dann, wenn der Europäische Gerichtshof über eine gleichlautende Frage in einem anderen Verfahren bereits entschieden hat (vgl. Gröben/Krück Art. 177 Rn. 69 Fn. 100 EuGH vom 27.3.1963 [Da Costa] Vorabentscheidungen 1958 - 1968 S.10/11).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.1990 - 3 W 43/90

    Identitätswahrung; Handelsregistereintragung; Handelsregister; Eintragung;

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92
    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272/279, BGHZ 97, 269 /271 f., je m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken DB 1990, 1660 ; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8.Aufl. § 3 Rn. 18; Baumbach/Hueck GmbHG 15.Aufl. § 3 Rn.8; Lutter/Hommelhoff § 3 Rn. 4; Rowedder/Rittner GmbHG 2.Aufl. Einl. Rn. 290, 291; Scholz/Westermann GmbHG 7.Aüfl.
  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86

    Anmeldung der Zweigniederlassung einer englischen "private limited company"

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92
    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.9.1986 (BayObLGZ 1986, 351) nach der Feststellung, dass der EuGH ersichtlich davon ausgehe, Art. 58 EWGV sei unmittelbar geltendes Recht (BayObLG aaO S.360; anders noch, nämlich nur Programmsatz BayObLGZ 1985, 272/281), Zweifel daran geäußert, ob nicht Art. 58 EWGV für seinen Regelungsbereich die Anwendung der Gründungstheorie erfordere.
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Der Klägerin könnte das Recht, ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen, auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hätte und nach der hier überwiegend vertretenen Sitztheorie (BGHZ 53, 181, 183; 78, 318, 334; 97, 269, 271; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582; Beschl. v. 30. März 2000 - VII ZR 370/98, DB 2000, 1114; BFH, BStBl. II 1992, 263, 720; BayObLG, NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. Rdn. 24) nicht entsprechend ihrem Gründungsstatut als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Limited Company") nach dem auf der Kanalinsel J. geltenden Recht zu behandeln wäre.
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 175/03

    Keine Eintragungsfähigkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in

    Die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in Deutschland gegründeten GmbH ins Ausland (hier: Portugal) kann nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen werden (vgl. BayObLGZ 1992, 113 = NJW-RR 1993, 43).

    b) Es kann dahinstehen, ob der Beschluss über die Verlegung des Satzungssitzes mit der herrschenden Meinung als Auflösungsbeschluss zu werten (vgl. OLG Düsseldorf DB 2001, 901 m.Anm. Emde; OLG Hamm NJW-RR 1998, 615; BayObLGZ 1992, 113/116 = NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld Rn.655 f.) oder lediglich entsprechend § 241 Nr. 3 AktG als nichtig anzusehen ist (so Michalski/Leible GmbHG Bd.1 Syst. Darst.2 Rn.133; Triebel/von Hase S.2415 m.w.N. in Fn.74).

    Deshalb sieht der Senat auch keinen Anlass, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. im Übrigen zu den Voraussetzungen einer Vorlage bei bereits entschiedenen Rechtsfragen BayOblGZ 1992, 113/116 ff. = NJW-RR 1993, 43).

  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Deren Personalstatut, also die Rechtsordnung, die für die Rechtsverhältnisse der juristischen Personen maßgebend ist, muß vielmehr durch Rechtsprechung und Rechtslehre bestimmt werden (BayObLGZ 1992, 113/114).

    b) Der Senat sieht nach nochmaliger Überprüfung keinen Anlaß, von der von ihm vertretenen Sitztheorie (vgl. BayObLGZ 1985, 272/279; 1992, 113/115) abzuweichen.

    Sie bietet den besten Schutz der Gläubigerinteressen, hat den Vorzug der Sachnähe und ermöglicht eine wirksamere staatliche Kontrolle (BayObLGZ 1992, 113/115).

  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272 = IPRax 1886, 161; 1992, 113 = NJW-RR 1993, 43; FGPrax 1998, 232; OLG Frankfurt NJW 1990, 2204 jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die Gesellschaft auch von Standpunkt der Gründungstheorie nicht anerkennungfähig, weil die Gesellschaft nicht nach dem Recht ihres (geänderten) statutarischen Sitzes gegründet worden ist (Ebenroth/Auer, a.a.O.; MK/BGB-Kindler, a.a.O., Rdnr. 400; Behrens IPrax 2000, 323, 330; im Ergebnis ebenso BayObLGZ 1992, 113 für den Fall einer Sitzverlegung nach England).

  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Ein Beschluß, den Sitz ins Ausland zu verlegen, wäre als Auflösungsbeschluß zu werten und führte zur Liquidation mit den bereits geschilderten Folgen (h.M., vgl. u. a. RG JW 1934, 2969; BayObLG Beschluß vom 7. Mai 1992 - 3 Z BR 14/92 - DB 1992, 1400 f.; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 3 Rz 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 3 Rz 18; Rowedder/Rittner, GmbHG, 2. Aufl., Einl. Rz 291; BGHZ 25, 134, 144 für die Genossenschaft; zur AG: RGZ 107, 94, 97; Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., Einl. Rz 15, § 5 Rz 8; Henn, Handbuch des Aktienrechts, 5. Aufl., Rz 77; Meyer-Landrut im Großkommentar zum AktG, 3. Aufl., § 5 Anm. 6).
  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

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  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 6 Wx 4/04

    Eintragung einer Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU

    Eine Verlegung von Satzungs- und Verwaltungssitz in das Ausland führte nach deutschem internationalen Gesellschaftsrecht - welches von der Sitzanknüpfung ausgeht - zu einem Wechsel des Gesellschaftsstatuts, gleichviel ob der Zuzugstaat seinerseits der Sitz- oder aber der Gründungstheorie folgt (vgl. OLG Hamm, NJW 2001, 2183 f; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 615; BayObLG, NJW-RR 1993, 43 ff; Staudinger/Großfeld, IntGesR, Aufl. 1998, Rn. 606, 656; MünchKomm/Kindler, Bd. 11, IntGesR, 3. Aufl., Rn. 400; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 4 a Rn. 22; Michalski/Leible, GmbHG, Bd. 1, Syst.
  • OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97

    Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272 = IPRax 1986, 161; 1992, 113 = NJW-RR 1993, 43; OLG Frankfurt NJW 1990, 2204; MK/BGB-Ebenroth, 2. Auflage, nach Art. 10, Rdnr. 177; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 1993, Rdnr. 33 ff.).
  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272 und 1992, 113; …
  • LG Saarbrücken, 23.04.1997 - 5 T 283/97

    Zum Nachweis der Identität beim Teilflächenverkauf

    2. Dieser Beurteilung stehen die Vorschriften des EWGV betreffend die Niederlassungsfreiheit nicht entgegen ( BayObLGZ 1992, 113 = DNotZ 1993, 187 = MittRhNa1K 1992, 195).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92   

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https://dejure.org/1992,2612
BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,2612)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.1992 - 1Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,2612)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 1Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,2612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ; Abgrenzung zwischen Bewilligung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses einer in der Ernennung liegende Auswahlentscheidung ; Anspruch auf Einziehung eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1354
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1993, 67
  • BayObLGZ 1992, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Die in der weiteren Beschwerde angeführten Gesichtspunkte sind nicht geeignet, die Auslegung der Verfügung durch das Landgericht in dem dem Rechtsbeschwerdegericht eröffneten Prüfungsrahmen (vgl. BayObLGZ 1988, 42/47) in Frage zu stellen.

    Dies folgt zum einen schon daraus, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung neben der Alleinerbeneinsetzung in der Regel nur in der Form der Dauervollstreckung einen Sinn ergibt (BGH NJW 1983, 2247/2248, BayObLGZ 1988, 42/47 je m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Dies folgt zum einen schon daraus, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung neben der Alleinerbeneinsetzung in der Regel nur in der Form der Dauervollstreckung einen Sinn ergibt (BGH NJW 1983, 2247/2248, BayObLGZ 1988, 42/47 je m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Es bestehen auch keine Bedenken, in der Zuwendung der das wesentliche Vermögen des Erblassers bildenden Eigentumswohnung an die Beteiligte zu 1 deren Einsetzung als Alleinerbin zu sehen (§ 2087 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731).
  • BayObLG, 12.02.1986 - BReg. 1 Z 78/85

    Aufgabenbeschränkung für Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Die Dauervollstreckung im Anschluß an die allgemeine Abwicklung des Nachlasses entspricht auch dem vom Landgericht festgestellten Willen des Erblassers (BayObLGZ 1986, 34/38).
  • KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88

    Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    cc) Das Landgericht hat jedoch jedenfalls übersehen, dass die vom Erblasser angeordnete Dauervollstreckung - einschließlich des besonderen Endzeitpunkts im Sinne des § 2210 Satz 2 BGB - in das Testamentsvollstreckerzeugnis aufgenommen werden muss (§ 2368 Abs. 1 , § 2209 BGB ), weil für den Umfang der Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach Erteilung eines Zeugnisses allein dieses maßgeblich ist (KG OLGZ 1991, 261/267; MünchKomm/Brandner BGB 2. Aufl. § 2368 Rn. 9; Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker 10. Aufl. Rn. 691).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Zwar kann in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses auch die Ernennung zum Testamentsvollstrecker liegen (BayObLGZ 1985, 233/239; 1987, 46/48), wie das Landgericht ausführt; dies kann aber nur gelten, wenn in der Bewilligung des Zeugnisses eine Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 2200 BGB liegt oder den Umständen nach mindestens liegen kann (BayObLGZ 1987, 46/48).
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Zwar kann in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses auch die Ernennung zum Testamentsvollstrecker liegen (BayObLGZ 1985, 233/239; 1987, 46/48), wie das Landgericht ausführt; dies kann aber nur gelten, wenn in der Bewilligung des Zeugnisses eine Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 2200 BGB liegt oder den Umständen nach mindestens liegen kann (BayObLGZ 1987, 46/48).
  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Denn eine Schlechterstellung in diesem Sinn kann sich immer nur aus dem Entscheidungssatz, nicht aber daraus ergeben, dass nach den Gründen der Entscheidung sich die Rechtsposition des Rechtsmittelführers ungünstiger darstellt (BayObLGZ 1962, 47/55; Keidel/Kahl § 19 Rn. 121).
  • BayObLG, 28.10.1958 - BReg. 1 Z 24/58
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Aus dem Beschluss des Senats vom 28.Oktober 1958 (BayObLGZ 1958, 299/305) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

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  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95

    Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben

    § 81 Abs. 1 FGG ist nicht einschlägig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1354, 1355).
  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

    aa) Bei der Ernennung eines Testamentsvollstreckers ist eine bestimmte Ausdrucksweise und daher insbesondere der Gebrauch des Ausdrucks "Testamentsvollstrecker" nicht erforderlich (vgl. BayObLGZ 1992, 175, 178).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1999 - 3 W 124/99

    Rechtmäßigkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, wenn im nachhinein eine

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.1992 - 1Z BR 31/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3116
BayObLG, 23.03.1992 - 1Z BR 31/92 (https://dejure.org/1992,3116)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1992 - 1Z BR 31/92 (https://dejure.org/1992,3116)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1992 - 1Z BR 31/92 (https://dejure.org/1992,3116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auswahl eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht; Nachprüfbarkeit der Eignung des Nachlasspflegers vom Gericht der weiteren Beschwerde ; Bedeutung einer Interessenkollision hinsichtlich einer eventuellen mangelnden Eignung eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 967
  • FamRZ 1993, 240
  • FamRZ 1993, 241
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1993, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 3 Z 54/89

    Beschwerde gegen die Auswahl und Bestellung des Pflegers; Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1992 - 1Z BR 31/92
    Die Zurückweisung der gegen die Auswahlentscheidung statthaften einfachen Beschwerde (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 205/206 m. w. Nachw.) des gemäß § 20 Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigten Beteiligten hält der rechtlichen Nachprüfung (§ 27 FGG , § 550 ZPO ) nicht stand.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2030
BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,2030)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1992 - 3Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,2030)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 3Z BR 55/92 (https://dejure.org/1992,2030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HGB § 18 Abs. 2
    Angabe eines Ortsnamens in der Firma eines Bauunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Firmierung einer Bauträgergesellschaft (IBR 1993, 156)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 103
  • MDR 1992, 1135
  • BB 1993, 458
  • DB 1992, 1924
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1993, 24
  • BayObLGZ 1992, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 193/87

    "Ortsbezeichnung"

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    (3) Hat ein Unternehmen der Baubranche in seine Firma als nachgestellten Zusatz einen Ortsnamen ohne nähere Kennzeichnung aufgenommen, so wird ein solcher Zusatz vom überwiegenden Teil der durch die Firma angesprochenen Verkehrskreise als Kennzeichnung des Sitzes der Gesellschaft verstanden (vgl. Gößner Lexikon des Firmenrechts Stichwort "Ortszusatz" O 7; Bokelmann Das Recht der Firmen- und Geschäftsbezeichnungen 3.Aufl. Rn. 125; Heymann/Emmerich HGB § 18 Rn. 44, 45; vgl. auch BGH Rpfleger 1990, 75/76).
  • BGH, 16.03.1981 - II ZB 9/80

    Zulässigkeit der Firma einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    Dieser Gesetzeszweck ist bei der Prüfung der Frage, ob eine Firma zur Täuschung geeignet ist, stets vorrangig zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGHZ 80, 353/355).
  • BayObLG, 23.02.1989 - BReg. 3 Z 136/88

    Der Begriff "Treuhand" als Bestandteil der Firma einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    a) Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB darf die Firma einer Kommanditgesellschaft weder in ihrem Kern noch in ihren Zusätzen noch in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein, weil sich die Kommanditgesellschaft als Kaufmann mit ihrer Firma an eine nicht abgegrenzte Öffentlichkeit, also an die Allgemeinheit wendet (vgl. BayObLGZ 1989, 44/46 m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 48/77

    Unterscheidungskraft von Buchstabenkombinationen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    Vergleichbares gilt für das Urteil vom 1.6.1979 (WM 1979, 922/923).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - 3Z BR 55/92
    Der Bundesgerichtshof hat nämlich mit Urteil vom 23.3.1973 entschieden, dass die Firmenbezeichnung "Bayerische Bank" ohne jeden einschränkenden und individualisierenden Zusatz den Eindruck erwecken könne, das so firmierende Unternehmen sei "die" Bayerische Bank schlechthin und damit das führende Bankunternehmen in Bayern (vgl. GRUR 1973, 486).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 8 W 153/99

    Firmenzusatz - Ortsangabe - "Stuttgart" - Unternehmenssitz in Nachbargemeinde

    Unter der Geltung des § 18 II HGB aF wurden zwar in der Regel Ortsnamen - als Fallgruppe der geografischen Zusätze - in der Firma primär als verbindlicher Hinweis auf die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, verstanden (deutlich BayObLGZ 1992, 234 = DB 1992, 1924 = BB 1993, 458 mwNw).

    Unter früherem Firmenrecht wurde zwar eine solche Sonderstellung weithin verlangt (z6 BayObLGZ 1992, 234; ebenso Senat Die Justiz 1982, 89 = RPfl 1982, 108; BB 1964, 1145; Baumbach/Hopt, 30. Aufl., Rn 23 zu § 18 HGB; Karsten Schmidt, HdlR 5. Aufl., § 12 III b (S. 363), je mwN).

  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

    Geographische Zusätze, insbesondere Ortsnamen, werden zunächst als Hinweis auf den Sitz im Tätigkeitsbereich des betreffenden Unternehmens verstanden (OLG München FGPrax 2010, 206/208; BayObLGZ 1992, 234/236; Hopt/Merkt § 18 Rn. 23).
  • OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07

    Unzulässige Werbung mit einem nicht zutreffenden Gründungsjahr

    Jahres- und Ortsangabe stehen nämlich in einem derartig engen Zusammenhang, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass eine Volkstedter Porzellanmanufaktur, gerade auch die "älteste" unter ihresgleichen, ihre Betriebsstätte in Volkstedt hatte und hat, und nicht an einem anderen Ort (so auch in firmenrechtlichem Zusammenhang BayObLG NJW-RR 1993, 103).
  • OLG Jena, 08.07.2009 - 2 U 983/08

    Irreführende Werbung durch Nennung eines unzutreffenden Gründungsjahres einer

    Jahres- und Ortsangabe stehen nämlich bei Porzellanmanufakturen in einem derartig engen Zusammenhang, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass die Manufaktur seit dem genannten Datum an dem genannten Ort tätig ist, also im vorliegenden Falle die Volkstedter Porzellanmanufaktur ihre Betriebsstätte in Volkstedt hatte und hat, und nicht an einem anderen Ort (so auch in firmenrechtlichem Zusammenhang BayObLG NJW-RR 1993, 103).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.05.1992 - 3Z AR 38/92   

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https://dejure.org/1992,3742
BayObLG, 29.05.1992 - 3Z AR 38/92 (https://dejure.org/1992,3742)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.1992 - 3Z AR 38/92 (https://dejure.org/1992,3742)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 1992 - 3Z AR 38/92 (https://dejure.org/1992,3742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zustimmung des Betreuers zur Abgabe der Betreuungssache an ein anderes Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de

    FGG § 65a, § 46 Abs. 1
    Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 450/92
  • BayObLG, 29.05.1992 - 3Z AR 38/92

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2433
  • FamRZ 1992, 1326
  • Rpfleger 1992, 424
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.02.1992 - 3Z AR 3/92

    Zuständigkeitswechsel infolge des Inkrafttretens des Betreuungsgesetzes

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1992 - 3Z AR 38/92
    Auch kann das Verfahren vom Amtsgericht Regensburg ohnehin nicht fortgeführt werden, weil die Betroffene am 1.1.1992 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Landau a.d.Isar hatte, an welches das Verfahren deshalb ohne Rücksicht auf eine Zustimmung der Betreuerin hätte abgegeben werden müssen (BayObLGZ 1992 Nr. 33; BayObLG NJW 1992, 1243 ).

    Denn im Falle einer wegen Zuständigkeitswechsels infolge Inkrafttretens des Betreuungsgesetzes gebotenen Abgabe (Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG ) geht die Zuständigkeit nicht ohne weiteres am 1.1.1992 sondern erst mit der Übernahme des Verfahrens durch das angegangene Gericht über (BayObLG NJW 1992, 1243 /1244).

  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1992 - 3Z AR 38/92
    Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betroffenen vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1988, 236/237 m.w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92   

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https://dejure.org/1992,3514
BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92 (https://dejure.org/1992,3514)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1992 - 3Z BR 12/92 (https://dejure.org/1992,3514)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 3Z BR 12/92 (https://dejure.org/1992,3514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verstoß eines Bevollmächtigten in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen berufsrechtliche Regelungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 476 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 1343
  • Rpfleger 1992, 424
  • BayObLGZ 1992, 141
  • BayObLGZ 1992, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70

    Beschwerde in einer Kindesannahmesache;standeswidrige Einlegung durch den Notar

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Sie können sich regelmäßig nicht zu Lasten des vertretenen Beteiligten auswirken; Prozesshandlungen des auszuschließenden Bevollmächtigten bleiben wirksam (vgl. BGHZ 54, 275/281; insoweit gegen OLG Stuttgart AnwBl. 1964, 144).

    Dabei muss bedacht werden, dass es oft nur schwer zu beurteilen ist, ob schon die Handlung objektiv gesehen unter das Verbot des Rechtsberatungsgesetzes fällt oder nicht (vgl. BGHZ 54, 275/282).

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Auch nach Auffassung des Senats wird ein Bevollmächtigter, der in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit schuldhaft gegen die berufsrechtliche Regelung des Art. 1 § 1 RBerG verstößt, regelmäßig auszuschließen sein; denn ein Gericht kann nicht gezwungen werden, in einem bei ihm laufenden Verfahren unerlaubte, als Ordnungswidrigkeit zu ahndende (Art. 1 § 8 RBerG ) Handlungen zu dulden (vgl. BVerwGE 19, 339/344; OVG Berlin NJW 1978, 1173; Rennen/Caliebe Art. 1 § 1 Rn. 108; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz RBerG 9.Aufl. Art. 1 § 1 Rn. 138, 139 m. w. Nachw.; a.A. KG OLGZ 1966, 112; Jansen aaO m. w. Nachw.).
  • KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Während eine entsprechende Anwendung von § 157 Abs. 2 ZPO in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit allgemein für zulässig erachtet wird (vgl. Keidel/Kuntze/ Winkler Rn. 23, Jansen Rn. 34, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6.Aufl. Anm.4, je zu § 13 FGG m. w. Nachw.), soll § 157 Abs. 1 ZPO , wenn überhaupt, nur in echten Streitverfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung entsprechend anwendbar sein (vgl. KG NJW 1991, 1304 ; Rennen/Caliebe RBerG Art. 1 § 1 Rn. 76 m. w. Nachw.; Jansen aaO Rn. 35, Keidel/Kuntze/Winkler und Bassenge/Herbst, je aaO).
  • BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Der Beschluss des Landgerichts hat eine Zwischenentscheidung zum Gegenstand, mit der in das Recht des Antragstellers, sich durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen (§ 13 Satz 2 FGG ), eingegriffen wird; die Entscheidung ist somit selbständig anfechtbar (vgl. § 19 FGG ; BayObLGZ 1982, 167/169; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. § 19 Rn. 9 m. w. Nachw.; Jansen FGG 2.Aufl. § 13 Rn. 35).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 3 Z 97/89
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über eine Erstbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung immer dann zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach der für das Hauptverfahren maßgebenden Vorschrift gegeben ist; dies ist hier nach § 9 Abs. 2 der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz vom 2.2.1988 ( Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz GZVJu ) - GVBl. S.6 - der Fall (vgl. BayObLGZ 1970, 249/251 m. w. Nachw obwohl eine Entscheidung über die Hauptsache mit der Beschwerde nur angefochten werden könnte, wenn diese vom Landgericht zugelassen wird (§ 132 Abs. 3 Satz 2 AktG ) und dasselbe auch für die Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gilt (BayObLGZ 1989, 340), bedarf die Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der vorliegenden Art keiner Zulassung, da hier nicht über Fragen zu entscheiden ist, die auch Gegenstand der Hauptsacheentscheidung sein können.
  • BayObLG, 22.10.1970 - BReg. 2 Z 49/70
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über eine Erstbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung immer dann zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach der für das Hauptverfahren maßgebenden Vorschrift gegeben ist; dies ist hier nach § 9 Abs. 2 der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz vom 2.2.1988 ( Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz GZVJu ) - GVBl. S.6 - der Fall (vgl. BayObLGZ 1970, 249/251 m. w. Nachw obwohl eine Entscheidung über die Hauptsache mit der Beschwerde nur angefochten werden könnte, wenn diese vom Landgericht zugelassen wird (§ 132 Abs. 3 Satz 2 AktG ) und dasselbe auch für die Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gilt (BayObLGZ 1989, 340), bedarf die Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der vorliegenden Art keiner Zulassung, da hier nicht über Fragen zu entscheiden ist, die auch Gegenstand der Hauptsacheentscheidung sein können.
  • BayObLG, 13.08.1984 - 3 ObOWi 110/84
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Fremd im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist eine Rechtsangelegenheit dann, wenn sie die eigene Rechtsposition des Rechtsbesorgenden vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet nicht betrifft (vgl. BayObLGSt 1984, 84).
  • KG, 03.02.1966 - 1 W 174/66
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92
    Auch nach Auffassung des Senats wird ein Bevollmächtigter, der in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit schuldhaft gegen die berufsrechtliche Regelung des Art. 1 § 1 RBerG verstößt, regelmäßig auszuschließen sein; denn ein Gericht kann nicht gezwungen werden, in einem bei ihm laufenden Verfahren unerlaubte, als Ordnungswidrigkeit zu ahndende (Art. 1 § 8 RBerG ) Handlungen zu dulden (vgl. BVerwGE 19, 339/344; OVG Berlin NJW 1978, 1173; Rennen/Caliebe Art. 1 § 1 Rn. 108; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz RBerG 9.Aufl. Art. 1 § 1 Rn. 138, 139 m. w. Nachw.; a.A. KG OLGZ 1966, 112; Jansen aaO m. w. Nachw.).
  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in

    Der Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21. Mai 1992 3Z BR 12/92 (NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1992, 1343) genügt insoweit nicht; diese Entscheidung betraf nicht die Erledigung von Rechtsangelegenheiten einer Kapitalgesellschaft durch ihre Gesellschafter und ließ zudem für den zu entscheidenden Fall offen, ob eine fremde oder eigene Angelegenheit vorlag.
  • OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06

    Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens

    Soweit das BayObLG (BayObLGZ 1992, 141 = NJW-RR 1992, 1344) in einem Verfahren nach § 132 AktG die Entscheidung, ob eine Zwischenentscheidung ohne Zulassung der Beschwerde angefochten werden kann, möglicherweise davon hat abhängig machen wollen, dass bei der Entscheidung über die Beschwerde keine Fragen zu entscheiden sind, die Gegenstand der Hauptsacheentscheidung sein können, kann der Senat offen lassen, ob er sich dieser Rechtsprechung anschließen kann.
  • LSG Thüringen, 27.03.2001 - L 6 B 4/01

    Rechtsprechung - Steuerberater dürfen kein Vor- und Klageverfahren in

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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1992 - 3Z AR 26/92   

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https://dejure.org/1992,23020
BayObLG, 07.05.1992 - 3Z AR 26/92 (https://dejure.org/1992,23020)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1992 - 3Z AR 26/92 (https://dejure.org/1992,23020)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - 3Z AR 26/92 (https://dejure.org/1992,23020)
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Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Unterbringungsgenehmigungsverfahren, Zuständigkeit für Abgabe

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 424
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